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Rechtsanwälte und Kanzleien

Vom Auto angefahren

Vom Auto angefahren

Kommt es zum Unfall zwischen einem Auto und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie zum Beispiel Fußgängern, haften Autofahrer unabhängig von der Schuldfrage meist mit. Das resultiert aus der Betriebsgefahr des Autos. Diese kann bei einem groben Verkehrsverstoß eines Fußgängers allerdings komplett zurücktreten. Das zeigt ein Urteil (Az: 12 U 401/20) des Oberlandesgerichts Koblenz. Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.Der FallEine dunkel gekleidete Frau ging im Dunkeln auf dem Bürgersteig, der entlang einer Bundesstraße führte. Sie schob einen Einkaufswagen und wollte mit diesem die Straße überqueren. Dazu trat sie, ohne vorher zu gucken, auf die Fahrbahn. In der Folge kam es zu einem Unfall mit einem herannahenden Auto. Der Fall ging vors Landgericht: Das wies dem Fahrer aufgrund der Betriebsgefahr des Autos eine Mithaftung von einem Viertel zu. Dagegen wehrte er sich und legte Berufung ein.Berufung mit ErfolgSeine Berufung war erfolgreich. Das Oberlandesgericht nahm jegliche Haftung von dem Mann. Grund: Das Gericht erkannte im Verhalten der Frau einen groben Verkehrsverstoß. Wer eine Bundesstraße überqueren will, muss besonders vorsichtig sein, urteilten die Richter. Die Frau hätte nicht einfach auf die Fahrbahn treten dürfen, ohne sich vorher zu vergewissern, dass diese auch frei ist. Hätte sie geguckt, hätte sie das herannahende Fahrzeug zudem „problemlos“ erkennen können.

Urteil: In bestimmten Fällen haftet Fußgänger allein