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Versicherungen prüfen und Geld sparen

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Eine spezielle Diebstahlversicherung für Rollatoren brauchen Senioren nicht. Privathaftpflicht, Autohaftpflicht und Krankenversicherung sind aber weiter ein Muss. Foto: dpa

Autofahrer müssen Schäden durch Wildwechsel beweisen 

Welche Policen Rentner wirklich brauchen – und welche sie kündigen können

Der Ruhestand steht bevor. Da ist es an der Zeit, ein paar Dinge auf den Prüfstand zu stellen. Dazu zählen Versicherungen. Einige sind nach wie vor sinnvoll, andere können durch Seniorenpolicen ersetzt werden. Wieder andere sind überflüssig.

Privathaftpflicht, Autohaftpflicht und Krankenversicherung bleiben ein Muss. Sie „sichern existenzielle Risiken ab“, begründet Bianca Boss vom Bund der Versicherten gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die private Haftpflicht springt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Sogar Haustiere – mit Ausnahmen von Hunden – sind eingeschlossen. Die Police gilt sowohl bei Schäden, die an Demenz Erkrankte verursachen, als auch beim Umzug ins Altersheim. In dem Fall kann es lohnen, auf einen Senioren- oder Singletarif umzusteigen. Diese sind oft billiger.

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Eine Rechtsschutz-Versicherung sollte auf einen Tarif ohne Berufsrechtsschutz umgestellt werden, sofern dieser günstiger ist. „Es ist kein Arbeitgeber mehr da, mit dem man streiten kann“, sagt Frank Golfels vom Bundesverband der Versicherungsberater. Der Nutzen einer privaten Pflegeversicherung ist unter Fachleuten umstritten. Vor einer Entscheidung darüber sollten Senioren sich in Heimen über die Kosten für einen Platz informieren und abwägen, ob sie nicht mit Rente und Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse über die Runden kommen, empfiehlt Golfels.

Sterbegeldversicherung lohnt sich nicht


In die Rubrik Wegfallen ordnet Golfels die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein. Der Grund ist einfach: Wer nicht mehr arbeitet, muss das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht mehr absichern. Einsparpotenzial sehen Golfels und Boss rund um die Gesundheit. Verzichtbar ist demnach eine Krankenhaustagegeldpolice, denn mit Beginn des Ruhestands ist keine Vorsorge für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit mehr erforderlich. Eine Versicherung für die Brille ist nach Ansicht von Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband ebenfalls entbehrlich. Sein Tipp: Die kaputte Brille vorübergehend durch ein Billigmodell ersetzen oder regelmäßig etwas Geld für eine neue zurücklegen.

Ein Diebstahlpolice für Rollator und andere Hilfsmittel von der Krankenkasse ist ebenfalls nicht notwendig: „Sofern keine grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise kein Vorsatz beim Bestohlenen festzustellen ist, wird bei Verlust und Diebstahl grundsätzlich problemlos ersetzt“, heißt es beim AOK-Bundesverband.

„Finger weg“ lautet der Tipp von Bianca Boss in Bezug auf eine Senioren-Unfallversicherung. In der Regel sei lediglich die Organisation von Services wie Essenslieferung und Schneeräumen eingeschlossen, die tatsächliche Leistung müsse man extra zahlen.

Aus Seniorensicht auch kein lohnendes Geschäft: die Sterbeversicherung, die für die Beerdigungskosten aufkommen soll. In sie wird nach den Erfahrungen der Experten meist mehr eingezahlt, als rauskommt.


Autofahrer müssen Schäden durch Wildwechsel beweisen 

Bei Schäden durch einen Wildwechsel zahlt die Teilkaskoversicherung. Allerdings liegt die Beweislast beim Autofahrer, meldet sich Nachrichtenagentur dpa. Hat es etwa beim Kontakt mit einem Reh gekracht, sollten die Autofahrer unbedingt Fotos von der Unfallstelle, den Schäden am Auto und, falls es nicht geflüchtet ist, vom Tier machen. Das sei hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Autofahrer müssen nach einem Wildschaden außerdem die Unfallstelle sichern und die Polizei alarmieren, die dann einen Jäger verständigt. Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen dann auch eine Wildunfallbescheinigung aus.

Die meisten Versicherungen zahlen bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch sogenanntes Haarwild, also beispielsweise Rehe und Wildschweine. Bei einigen Versicherern sei der Schutz auch auf weitere oder sogar alle Tiere ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Wildschaden keinen Einfluss.