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Bauen & Wohnen

Glücksbringer: Welcher Schornsteinfeger darf es sein?

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Kaminkehrer sind auch Experten für den sicheren Betrieb von Heizungsanlagen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Die Begegnung mit einem Schornsteinfeger gilt vielen Menschen als gutes Omen. Doch mehr noch als Glücksbringer sind die Kaminkehrer als Experten für den sicheren Betrieb von Heizungsanlagen gefragt. „Über 30 Millionen Haushalte in Deutschland sind unsere Kunden“, sagt Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin.Eine Hauptaufgabe der Schornsteinfeger ist die etwa alle drei Jahre fällige Feuerstättenschau, sagt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Überall dort, wo eine Heizungsanlage in einem Gebäude Abgase erzeugt, muss sie bei dieser Feuerstättenschau regelmäßig von einem bevollmächtigten Schornsteinfeger kontrolliert werden.“ Bei Heizungen, die ohne Verbrennung Wärme liefern, wie bei der Fernwärme, ist der Kaminkehrer nicht erforderlich.

Hausbesitzer müssen Öfen und Kamine regelmäßig prüfen lassen

Mit der Feuerstättenschau übernimmt der Bezirksschornsteinfeger eine hoheitliche Aufgabe und handelt damit in Vertretung des Staats: „Deshalb muss der Hausbesitzer dem Schornsteinfeger den Zugang zur Heizungsanlage gewähren“, sagt Gula. Bei dieser Überprüfung steht die Betriebssicherheit im Mittelpunkt: ob der Rauch über dem Kamin sicher aus dem Gebäude abgeleitet wird und keine Gefahr von Bränden besteht.

„Bei der Kontrolle bestehender Anlagen, aber auch bei Neubauten und Sanierungen werden immer wieder gravierende Mängel entdeckt“, betont Gula. Nach der Überprüfung wird der Feuerstättenbescheid erstellt, er führt alle Schornsteinfegerarbeiten, die an der Anlage durchzuführen sind, samt Fristen auf. Dabei handelt es sich vorwiegend um Mess-, Reinigungs- und Wartungstätigkeiten.

„Diese Kehr- und Kontrollarbeiten sind bei modernen Gas- und Ölheizungen etwa einmal im Jahr erforderlich“, sagt Gula, „wenn allerdings mit Holz oder Kohle geheizt wird, kommen wir auch öfter.“ Weil bei diesen Brennstoffen mehr Ruß abgelagert wird, machen die Schornsteinfeger ihrer Berufsbezeichnung alle Ehre: „Wir steigen den Leuten dann auf das Dach und reinigen die Kamine. Deshalb müssen Schornsteinfeger bis heute schwindelfrei sein.“

Nur durch die regelmäßige Beseitigung von Ruß und anderen Ablagerungen kann der Kamin genug Sauerstoff für die Verbrennung anziehen. Funktioniert das nicht mehr, droht den Bewohnern eine lebensbedrohliche Kohlenmonoxidvergiftung. Außerdem kann der Rauch leicht entzündbare Rückstände im Schornstein bilden. Früher vernichteten so ausgelöste Brände ganze Viertel. „Der Umstand, dass die Kaminkehrer dieses Risiko beseitigt haben, trug im Wesentlichen zu unserem Image als Glücksbringer bei“, sagt Gula.

Dürfen bis heute nur bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger die amtliche Feuerstättenschau durchführen, hat die EU im Jahr 2013 das Monopol auf die regelmäßigen Wartungsarbeiten gekippt. Heute können Hausbesitzer entscheiden, ob sie diese weiterhin von ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, einem freien Kaminkehrer oder einem Heizungs-Fachbetrieb ausführen lassen, Voraussetzung ist allerdings ein Eintrag im Schornsteinfegerregister. dpa-tmn