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Trauer und Gedenken - Hilfe in schweren Stunden

Wenn die Natur das Grab schmückt

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Viele Hinterbliebene lassen ihren Erinnerungen gern bei einem Spaziergang durch den Bestattungswald freien Lauf. Foto: djd/FriedWald GmbH

Welche Aufgaben Nachlasspfleger haben

Ein Grab im Wald braucht keine Gestecke oder Kerzen – das Schmücken und die Pflege übernimmt allein die Natur. Das bedeutet: Wildblumen, Pilze, Moose und Farne wachsen, wie es ihnen bestimmt ist. Sie verändern den Bestattungsort im Wechsel der Jahreszeiten immer wieder, und das bunte Laub trägt im Herbst seinen Teil dazu bei. Beim Naturbestattungsanbieter FriedWald hat die Erfahrung gezeigt: Wer seine letzte Ruhe in einem Bestattungswald anstatt auf einem Friedhof finden möchte, der wünscht sich, dass Angehörige und Freunde diesen natürlichen Kreislauf erleben. So können sie in ihrem eigenen Rhythmus trauern, statt zum Setzen von Pflanzen oder zum Gießen vorbeizukommen.

Trauern und Gedenken im Bestattungswald

Spazieren gehen und sich erinnern

Ein Waldspaziergang hilft dabei, zu entspannen und den Erinnerungen freien Lauf zu lassen. Viele Menschen wählen diese Möglichkeit des Gedenkens und legen dabei eine kleine Pause am Andachtsort ein. Zu besonderen Anlässen wie Jubiläen oder Geburtstagen Wenn die Natur das Grab schmückt Trauern und Gedenken im Bestattungswald wird schon einmal ein Glas Sekt am Baum des Verstorbenen getrunken oder ein kleines Picknick gemacht. Wer die Atmosphäre in einem FriedWald erleben möchte, kann sich unter www.friedwald.de über Standorte und die Möglichkeit von Führungen informieren.

Bei der Rückkehr nach Hause nehmen Hinterbliebene vielfach ein Blatt, einen Zweig oder eine Frucht des Waldes wie eine Eichel oder Buchecker als Erinnerungsstück mit – und dekorieren damit zum Beispiel ein Bild des geliebten Menschen, der nicht mehr lebt. Auf diese Weise entsteht ein kleiner Ort des Gedenkens auch im Alltag.

Eine Umarmung durch den Baum schicken

Manche nutzen den Baum im Bestattungswald auch als stummen Gesprächspartner, berühren und umarmen ihn oder lesen ihm einen selbst verfassten Brief an den Verstorbenen vor. Kinder finden die Idee, diesem Menschen eine Umarmung durch den Baum zu schicken, oft sehr nachvollziehbar. djd

Das Erbe verwalten

Welche Aufgaben Nachlasspfleger haben

Immer wieder kommt es vor: Eine alleinstehende Person stirbt, ein Testament gibt es nicht – und Angehörige sind unbekannt. Stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Eigentum, die der oder die Verstorbene hinterlässt? Darum kümmern sich in solchen Fällen Nachlasspfleger. Sie werden von dem Amtsgericht bestellt, in dessen Bezirk der oder die Verstorbene zuletzt gelebt hat. „Oft ist es der Vermieter der verstorbenen Person ohne nahe Angehörige, der bei Gericht eine Nachlasspflegschaft beantragt, eben weil er die Wohnung freihaben und weiter vermieten möchte“, sagt der Bonner Anwalt für Erbrecht, Eberhard Rott.

Es gibt aber noch weitere Gründe, in denen das Amtsgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen kann. „Zum Beispiel, wenn einer oder mehrere Erben die hoch verschuldete Erbschaft ausschlagen“, erklärt der Diplom-Rechtspfleger Thomas Lauk. In dem Fall ist es zum Beispiel Sache von Nachlasspflegern, das Erbe zu verwerten.

Sind Hinterbliebene zerstritten, wer was erbt oder liegen gleich mehrere Testamente eines Verstorbenen vor, kann das Gericht bis zur Klärung ebenfalls eine Nachlasspflegschaft anordnen. Das gilt etwa auch dann, wenn unklar ist, ob ein Testament wirksam ist.

Nachlasspfleger sichern das Erbe und verwalten es. „Auch unaufschiebbare Aufgaben haben sie im Blick“, sagt Lauk, der Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Nachlasspfleger (BDN) ist. Sie kümmern sich um laufende Zahlungsmodalitäten, aber beispielsweise auch darum, dass jemand Tiere des oder der Verstorbenen versorgt.

Nicht selten müssen Nachlasspfleger unbekannte Erben ausfindig machen. „Sie recherchieren zum Beispiel in Personenstandsregistern, die die Standesämter führen“, erläutert Rott, der Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V. ist. Gegebenenfalls sehen Nachlasspfleger auch die persönlichen Unterlagen des oder der Verstorbenen daraufhin durch, ob es dort Hinweise
auf mögliche Abkömmlinge gibt. „Schwieriger wird oft die Suche bei einem Bezug zum Ausland“, so Rott. dpa