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Hilfe in schweren Stunden

Verantwortung für sich und seine Liebsten tragen

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Wer rechtzeitig vorsorgt, zeigt damit vor allem Verantwortung für seine Angehörigen. Wer rechtzeitig vorsorgt, zeigt damit vor allem Verantwortung für seine Angehörigen. Foto: Geber86Berühmte Bauwerke aus aller Welt lassen sich in der Miniwelt Lichtenstein entdecken. Foto: PM

Soweit reicht die Haftung der Hinterbliebenen im Todesfall

Die Corona-Pandemie mit ihren vielen tausend Opfern hat die Themen Tod und Sterben stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt. Doch setzen sich die Menschen deshalb auch mehr mit dem eigenen Tod auseinander? YouGov befragte dazu mehr als 1000 Bundesbürger im Alter von über 18 Jahren. Das Ergebnis: Mehr als drei Viertel hatte sich schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Häufigste Gründe sind das eigene Älterwerden, Todesfälle und schwere Krankheiten im familiären Umfeld und Bekanntenkreis oder eine eigene schwere Krankheit. Aber: Nur knapp die Hälfte derjenigen, die sich mit dem eigenen Tod befasst hatten, besaßen genauere Vorstellungen von ihrem Abschied. Und noch einmal deutlich weniger Menschen hatten Regelungen für eine Bestattung und Trauerfeier getroffen oder dafür finanziell vorgesorgt. „Viele können nicht richtig einordnen, was im Todesfall auf Familie und Angehörige zukommt“, erklärt Walter Capellmann, Vorsorgeexperte bei den Dela Lebensversicherungen, Auftraggeber der Umfrage.

Über den eigenen Tod wird zwar nachgedacht, aber dafür kaum Vorsorge getroffen

Vorsorgelücke schließen und den letzten Weg selbst bestimmen

Ein Drittel der Befragten schätzt die Kosten für Bestattung und Trauerfeier auf 3.000 bis 5.000 Euro. Tatsächlich liegen die durchschnittlichen Kosten bei 6000 bis 8000 Euro, in vielen Regionen sogar deutlich darüber. Viele Angehörige können eine solche Summe nicht aus dem Ersparten stemmen. Mit dem Abschluss einer Sterbegeldpolice kann man nicht nur seine Liebsten entlasten, sondern vor allem auch selbstbestimmt den letzten Weg in allen Details planen. „Bei einer finanziellen Bestattungsvorsorge ist es wichtig, dass die benötigte Summe in voller Höhe zur Verfügung steht, ganz gleich wann der Todesfall eintritt“, so Walter Capellmann. Eine Sterbegeldversicherung schließt je nach Anbieter Leistungen wie die kostenfreie Überführung aus dem Ausland und den doppelten Versicherungsschutz bei Unfalltod ein. Dazu kommen Zusatzleistungen wie die Organisation von Traueranzeigen, Bestattung und Trauerfeier über die Nachlassregelung und Haushaltsauflösung bis hin zur psychologischen Erstbetreuung der Hinterbliebenen.

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Familien sollten wichtige gesundheitliche, finanzielle und rechtliche Themen rechtzeitig klären. Foto: wundervisuals

Wichtige Themen rechtzeitig klären

Wer seine Liebsten mit den Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls nicht alleine lassen will, sollte auch anderweitig rechtzeitig vorsorgen. Unter www.dela.de steht dafür eine Checkliste zum Download bereit. Mit ihr kann man wichtige gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Themen klären und festlegen. Etwa die Frage, wer über finanzielle Angelegenheiten entscheiden soll oder welche medizinische Behandlung gewünscht ist, wenn jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln. djd

Tod in Wohnung: Wer haftet für Verunreinigungen?

Soweit reicht die Haftung der Hinterbliebenen im Todesfall

Leben und Sterben hängen eng zusammen. Mitunter wird der Tod eines Menschen erst nach einer Weile entdeckt.

In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wie weit reicht die Haftung der Hinterbliebenen? Sind sie für sämtliche Beeinträchtigungen an einer Mietwohnung verantwortlich?

Nicht unbedingt, entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 15 C 59/20), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 11/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Wurde die Wohnung gründlich gereinigt, haben die Erben Anspruch auf Auszahlung der Kaution.

In dem Fall war der Mieter einer Wohnung am 17 Oktober in seiner Wohnung gestorben. Die Leiche wurde erst am 24. Oktober entdeckt. Wegen des in der Wohnung herrschenden schlechten Geruchs ließen die Erben des Verstorbenen eine Sonderreinigung zum Preis von fast 2300 Euro durchführen, tauschten für 1150 Euro das Laminat aus und ließen für weitere rund 110 Euro die Wohnung noch einmal reinigen.

2300 Euro kann eine Sonderreinigung kosten. Die ist nötig, wenn Menschen mehrere Tage nach ihrem Ableben in ihrer Wohung aufgefunden werden.

Nach der Kündigung des Mietvertrages verlangten die Erben die Auszahlung der vom Mieter geleisteten Kaution in Höhe von 2000 Euro. Die Vermieterin verweigerte die Auszahlung und begründete das mit der weiterhin bestehenden Geruchsbelästigung.

Das Urteil: Das Amtsgericht verurteilte die Vermieterin zur Auszahlung der Kaution. Mit Verweis auf ein früheres Urteil des Amtsgerichts Bad Schwartau (Az.: 3 C 1214/99) befand das Berliner Gericht nun: Das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. Mit dem Tod ende auch die Rechtsfähigkeit eines jeden Menschen. dpa