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König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jährlich den letzten Sonntag des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Dieser Feiertag wurde schnell von anderen Landeskirchen übernommen. Der Totensonntag, in diesem Jahr begangen am 21. November, stellt in gewisser Weise das...