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Hilfe in Schweren Stunden

Schnelle Hilfe im Trauerfall

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Die Verbraucherzentrale hat ein Handbuch für den Trauerfall herausgebracht. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Im Testament können auch gemeinnützige Organisationen bedacht werden

Einen geliebten Menschen zu verlieren, verändert das eigene Leben existenziell. Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional herausfordernde Situation bewältigen sollen. Denn in einem solchen Moment ist es nicht leicht, Verantwortung zu übernehmen, egal, ob der Trauerfall plötzlich eintrat oder absehbar war. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Was tun, wenn jemand stirbt?“ möchte darauf vorbereiten, was in dieser schweren Zeit zu erwarten ist und dafür sorgen, dass Angehörige den Überblick behalten und keine Frist versäumen. Er begleitet von der Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde über die Planung von Bestattung und Trauerfeier bis hin zur Kündigung wichtiger Verträge oder Fragen rund ums Erbe. Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist oder welche Urkunden benötigt werden. Doch dieser Service hat auch seinen Preis. Das Buch bietet Empfehlungen für die Wahl des richtigen Dienstleisters oder die passende Bestattungsform, jede Menge Checklisten und beleuchtet entstehende Kosten etwa für Trauerbriefe, Grabstelle und eine Trauerfeier. Dabei sind nicht nur Angehörige angesprochen: Wer jetzt seine eigene Bestattung selbst bestimmt, gibt einen Wegweiser für diejenigen vor, die sich dann im akuten Trauerfall darum kümmern müssen.

Ein neues Handbuch der Verbraucherzentrale bietet Infos und Checklisten zu Formalitäten und Erbe

Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 16,90 Euro. Er kann bestellt werden im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Das Handbuch ist auch im Buchhandel erhältlich.

Der Welt etwas Gutes hinterlassen

Im Testament können auch gemeinnützige Organisationen bedacht werden

Wenn man irgendwann auf sein bisheriges Leben zurückschaut und sich fragt, was nach dem eigenen Tod von einem bleibt, kann das Verfassen eines Testaments dabei helfen, Klarheit zu gewinnen. Projekte, die dem Erblasser oder der Erblasserin am Herzen liegen, möchte er oder sie vielleicht über die eigene Lebenszeit hinaus weiter unterstützen. Dafür kann im Nachlass neben geliebten Familienmitgliedern auch eine gemeinnützige Organisation bedacht werden. So ergibt sich die Möglichkeit, über das eigene Ableben hinaus Gutes zu tun.

„Studien zufolge kann sich fast jeder Dritte ab 50 Jahren vorstellen, sein Erbe oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen“, sagt Linda Drasba. Sie arbeitet beim Deutschen Medikamentenhilfswerk action medeor und berät dort Menschen, die sich mit dem Gedanken des gemeinnützigen Vererbens tragen. Die Bereitschaft dazu hat in den letzten Jahren zugenommen. „Vor allem diejenigen, die keine eigenen Kinder haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben“, erläutert Drasba. Hinzu kommt der Wunsch, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem selbst recht gut ergangen ist. Nicht zuletzt möchten Menschen aber auch vermeiden, dass ihr Vermögen an den Staat fällt, wenn es keine Verwandten gibt. Gemeinnützige Organisationen sind per Gesetz von der Erbschaftssteuer befreit. „Das Geld fließt also zu 100 Prozent dem ausgewählten guten Zweck zu“, betont Linda Drasba.

Doch wie kann man sichergehen, dass eine Organisation die Gelder auch wirklich so verwendet, wie sie es zu Lebzeiten versprochen hat? Eine seriöse Organisation erkennt man daran, dass sie etwa ein offizielles Erbschaftssiegel besitzt. In Deutschland tragen beispielsweise 22 Organisationen der Initiative „Prinzip Apfelbaum“ das Siegel „In guten Händen“. Sie unterwerfen sich nicht nur umfangreichen Prüfungen durch die Behörden, sondern haben sich darüber hinaus zu klaren ethischen Richtlinien verpflichtet. „Dazu gehört eine respektvolle und sorgfältige Beratung, bei der die Interessen und Wünsche der potenziellen Erblasser oberste Priorität haben“, erklärt Linda Drasba von action medeor. Das Medikamenten-Hilfswerk versorgt Menschen in armen Ländern mit Medikamenten. djd