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Azubis Gesucht 2020

Lohnt sich 2020 noch mehr

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BESSER ALS NICHTS heißt es bei der Steuererklärung für Auszubildende. Foto: hrohmann/pixabay.com

Einkommensteuererklärung, nein danke. Das hört Stefan Bärenz öfter, wenn er mit Azubis spricht. Er ist Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer und Anlaufstelle für Fragen rund um Geld und Steuern.Er schätzt, dass höchstens zehn Prozent der Auszubildenden eine Steuererklärung abgeben. Das nicht zu tun, hält Bärenz für falsch. Manchmal bekommt man nur 25 oder 50 Euro zurück – das ist aber immerhin etwas.Zahle ich überhaupt Steuern?Einkommensteuer zahlt derjenige, dessen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt für 2020 bei 9408 Euro. Normalerweise bleibt die Azubi-Vergütung unter diesen Grenzen. Ein Blick auf die vom Arbeitgeber ausgestellte Jahressteuerbescheinigung oder den Gehaltszettel zeigt, ob der Betrieb für den Azubi nicht doch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgeführt hat.Das kann passieren, wenn der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zur Vergütung zum Beispiel Weihnachtsgeld oder einen Bonus zahlt. Wurden Steuern abgeführt, können Azubis sich dieses Geld über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.Die Steuererklärung ist freiwillig. Ausnahme: Wer über bestimmten Einkommensgrenzen liegt, wird vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Steuerpflichtig können Azubis sein, wenn sie nicht nur ihre Vergütung bekommen, sondern darüber hinaus aus einem Erbe oder einer Schenkung Einkünfte erzielen    

Steuererklärung für Azubis

Steuererklärung – aber wie?

Auszubildende müssen nur eine verkürzte Steuererklärung machen, erläutert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das gehe deutlich schneller – etwa 20 Minuten – und einfacher als der sonst noch erforderliche Rest. Das Formular lässt sich im Internet herunterladen, zum Beispiel auf einer Seite des Bundesfinanzministeriums.

Es wird am Computer ausgefüllt und über das Portal Elster elektronisch ans Finanzamt gesendet. Das Gute daran: Das Portal bietet nicht nur Hilfe an, sondern prüft die Erklärung vor dem Versand auch auf Plausibilität. Zugang und Nutzung von Elster sind kostenlos.

Das lässt sich anrechnen

Auszubildende können Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört alles, was mit der Ausbildung zusammenhängt. „Bücher für die Berufsschule, Bewerbungskosten, Fahrtkosten zum Betrieb, Arbeitskleidung, Werkzeug“, listet Lothar Herrmann von der Hessischen Steuerberaterkammer auf.

Die sogenannte Werbungskostenpauschale beträgt 1000 Euro. „Bei Büchern bis zu 300 Euro und dem Jobticket kommt man nicht über die Pauschale“, schätzt Herrmann. Nicht absetzbar sei „was der Arbeitgeber erstattet oder stellt“. Das können sowohl Arbeitsmittel als auch Fahrtkosten sein.

Die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Ausbildungsort fernab von Zuhause ist ebenfalls absetzbar. Auch lange Abwesenheit von Daheim, etwa an Berufsschultagen mit weiter Anfahrt oder Fahrten zu anderen, entfernten Firmen-Standorten, erkennt das Finanzamt an.

Dann kann eventuell Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Die Erstattungssätze sind nach Zeitstunden gestaffelt. Aber: Kostgeld, das zu Hause lebende Azubis eventuell regelmäßig bei Vater und Mutter abgeben, ist nicht von der Steuer absetzbar.

Unter den sogenannten Sonderausgabenabzug fallen nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Den Punkt sollten Azubis mit ihren Eltern absprechen, denn auch sie dürfen diese Ausgaben des Kindes in ihrer Steuererklärung geltend machen. Deshalb empfiehlt Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: „Bitte darauf achten, dass die Sozialbeiträge nicht doppelt angegeben werden.“

MEHR INFOS auf www.bundesfinanzministerium.de