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Bauen & Wohnen-Wurzen, Grimma

Lichtgeschwindigkeit bitte: Wie kommen Mieter zur Glasfaser?

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Wer Glasfaser in die Mietwohnung haben möchte, braucht einen langen Atem. Foto: Christin Klose

Ist ja toll, so eine DSL-Leitung mit 100 Megabit pro Sekunde. Heute noch. Aber was ist in zehn oder 20 Jahren? Wenn der Bedarf an Bandbreite weiter so wächst, ist das Kupferkabel mit jetziger Technik bald an seiner Leistungsgrenze angelangt. Das Fernsehkabel hat noch mehr Reserven. Aber auch hier dürfte irgendwann Schluss sein.Mit einem Glasfaseranschluss soll das nicht so sein. Die Anbieter versprechen flotte Anschlüsse mit momentan bis zu einem Gigabit Bandbreite. Das Problem dabei ist Folgendes: Die meisten Menschen haben es gar nicht selbst in der Hand, welchen Anschluss sie in ihrer Wohnung haben. Mieter oder Bewohner von Eigentumswohnungen müssen sich den Glasfaseranschluss in der Regel sehr hart erarbeiten – und den einen direkt Weg gibt es oft nicht. Hier gibt es ein wenig Hilfestellung:Aufmerksam sein und schnell handelnZunächst einmal Ernüchterung: Ob das eigene Haus einen Glasfaseranschluss hat, bekommen kann oder bekommen wird und welcher Anbieter zuständig ist, können Mieter so gut wie gar nicht herausfinden. „Da gibt es keine pauschal verlässliche Quelle“, sagt Netzexperte Thorsten Neuhetzki von „Inside Digital“.

Mieter oder Bewohner von Eigentumswohnungen müssen sich den Glasfaseranschluss meist hart erarbeiten

Das wahrscheinlichste Szenario sieht so aus: Man findet einen Zettel im Briefkasten oder Plakate im Wohnviertel, die für Glasfaseranschlüsse werben. Etwa weil die örtlichen Stadtwerke, die Telekom oder ein anderer Anbieter ausbauen wollen. Oder Direktvermarkter im Auftrag der Anbieter kommen an die Haustür. Jetzt heißt es handeln: „Als Mieter kann man nur mobilisieren, was zu mobilisieren ist“, macht Thorsten Neuhetzki Mut. Am einfachsten haben es hier Mieter eines ganzen Hauses. Sie müssen nur das Einverständnis der Hauseigentümer bekommen.

Auch Mieter in einem Haus in Einzelbesitz mit nur wenigen Wohneinheiten haben es hier einfacher. Sie können sich zusammenschließen und den Wunsch an die Eigentümer herantragen. Ohne deren Zustimmung kann keine Glasfaser verlegt werden. „Da muss ja irgendwo ein Loch ins Haus gebohrt werden für die Glasfaser. Da hat man als Mieter gar kein Recht zu“, sagt Neuhetzki.

Etwas schwieriger wird es bei größeren Vermietern. Hier gibt es laut Neuhetzki nämlich häufig schon Rahmenverträge mit Anbietern für schnelle Internetversorgung. Und das muss nicht immer unbedingt Glasfaser sein. Grundsätzlich, so Neuhetzki, kann es aber nicht schaden, mal bei der Verwaltung nachzufragen und auf das Thema aufmerksam zu machen. Denn wenn es noch keinen Rahmenvertrag gibt, gibt es zumindest theoretisch die Chance auf Glasfaser. Die wohl größte Herausforderung ist eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss gemeinsam beschließen, das Haus ans Glasfasernetz zu bringen. Und wer schon einmal bei einer Eigentümerversammlung war, weiß: Schnelle Entscheidungen werden hier selten getroffen.

Neuhetzkis Rat: Gar nicht erst auf das Vermarktungsangebot eines Glasfaseranbieters warten, sondern das Thema direkt klären. „Heute schon die Vermieter oder Verwaltung für das Thema sensibilisieren und das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung schon mal pauschal beschließen“, sagt er. Sonst können im Fall einer Ausbauaktion durch ein Unternehmen schnell Fristen verpasst werden. Ein möglicher kostenloser Anschluss ans Netz wäre so nicht mehr möglich.

Ein paar solide Argumente

Warum sollen Vermieter und Eigentümer eigentlich dem Anschluss ans Glasfasernetz zustimmen? Schließlich ist das auch mit Bauarbeiten verbunden. Und selbst wenn die Unternehmen die Anschlüsse häufig ohne Kosten für die Hauseigentümer verlegen, zumindest die Kosten für die Anschlüsse der einzelnen Wohnungen können auf sie zukommen. Ein paar solide Argumentationshilfen schaden also nicht.

Das erste Argument: Eigentümer können die Kosten zum Teil auf ihre Mieter umlegen, sagt Sven Knapp vom Branchenverband Breko, der viele Glasfaseranbieter vertritt. Möglich ist das über das neue Telekommunikationsgesetz, das am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. Klingt zunächst schlecht für Mieter, ist aber moderat: Maximal fünf Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr für maximal neun Jahre dürfen umgelegt werden.

Das zweite Argument: Eine Wertsteigerung von fünf bis acht Prozent hat der Eigentümerverband Haus & Grund vor einigen Jahren ermittelt. Durch die gestiegene Nachfrage nach Breitbandanschlüssen, mehr Streaming und mehr Heimarbeit sieht Sven Knapp die Wertsteigerung mittlerweile noch höher. „Wohnungen ohne Glasfaser sind künftig vielleicht schwieriger zu vermieten“, sagt Netzexperte Thorsten Neuhetzki sogar. Für immer mehr Mieter wird ein schneller Netzanschluss zu einem wichtigen Kriterium.

Das dritte Argument: „Wenn Glasfaseranbieter das kostenlos ins Haus legen, warum nicht? Mitnehmen“, sagt Thorsten Neuhetzki. Wer nämlich bei den Ausbauaktionen nicht mitmacht, kommt später mit etwas Pech nur noch auf eigene Kosten ans Netz. DPA