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Wir sind auch im Lockdown für Sie da

Leipzig: „Unterstützt den Einzelhandel“

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„Unterstützt den Einzelhandel“ – mit diesem Aufruf wendet man sich beispielsweise bei der „Feinkost“ an die „Karli“-Spaziergänger. Foto: Jens Wagner

Kreis der SchülerInnen im Präsenzunterricht wird ab 8. Februar in Sachsen erweitert

Sie ächzen ganz schön, die Händler, die Gastwirte, die Gewerbetreibenden, aber auch die Kulturschaffenden in Leipzig – weil sie nach wie vor nicht öffnen können für Kunden und Gäste, für Besucher und Interessenten. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen steht fest: Das wird auch in den nächsten Tagen so bleiben. Der einzige Weg hin den Leipzigerinnen und Leipzigern führt über das Internet und nicht selten auch über das Telefon. Ganz wichtig: Es ist Solidarität gefragt, will man das bunte, lebendige, vielfältige Leipzig über die Pandemie retten.  Das große Plakat an der Feinkost – direkt an der „KarLi“, der in diesen Tagen oft so verwaisten Flaniermeile in Richtung Süden – bringt es schon auf den Punkt: „Für eine lebendige Ladenkultur und eine bunte Südvorstadt“ steht da geschrieben, verbunden mit dem Aufruf „Unterstützt den Einzelhandel!“ Nun, man könnte das Wörtchen „Südvorstadt“ eigentlich mit jedem Leipziger Stadtteilnamen austauschen – die Herausforderung ist allerorts gleich. Egal, ob Modegeschäft, Spielzeugladen oder Irish-Pub (alles zu finden in Sichtweite des Plakats, aber auch an so vielen anderen Orten der Messestadt), man kämpft ums Überleben. Und leere Schaufensterflächen zeigen leider, dass der ein oder andere den Kampf bereits verloren hat. Dabei kann man durchaus beobachten, dass es da in der Auseinandersetzung mit der Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen – die mit Blick auf den Schutz der Gesundheit von Menschen wichtig sind, keine Frage! – schon eine Menge Kreativität gibt: Spannend ist dabei zu beobachten, dass Händler danach streben, nicht einfach unterzugehen in der großen Anonymität des Internets. Sondern versuchen im Dialog zu bleiben mit den (Stamm-)Kunden, die in diesen Tagen so schmerzlich vermisst werden: Da genügt der Webshop längst nicht mehr, telefonische Beratung wird da zum A und O. Bis hin zu virtuellen Modeberatungen reicht die Palette – starke Sache.

Die neue Corona-Verordnung ist in Sachsen in Kraft / Handel und Gewerbe steckt weiterhin im Lockdown

Stichwort aktuelle sächsische Corona-Verordnung: Da dürfte bei einigen Gewerbetreibenden für Enttäuschung gesorgt haben, dass der Sonderweg in Sachen „Click&Collect“ nicht verlassen wurde – das Bestellen von Waren mit einem Selbstabholen im jeweiligen Geschäft bleibt auch weiterhin untersagt. Dazu äußerte sich Kristian Kirpal, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig: „Diese rigorose Haltung des Freistaates ist nicht erklärbar. Seit Beginn des Lockdowns mahnen wir gegenüber der sächsischen Regierung an, den Händlern wenigstens diesen Vertriebskanal einzuräumen und somit zumindest eine gewisse geschäftliche Grundlage zu bieten. Die Abholung von Produkten aller Art an der Ladentür – auf Vorbestellung unter Einhaltung der Hygienebestimmungen – muss umgehend ermöglicht werden. Unter Beachtung der Maskenpflicht ist hier kein nennenswertes Infektionsrisiko vorhanden.“ Umso wichtiger bleibt der Eingangs-Appell: „Unterstützt den Einzelhandel!“ Jens Wagner

Berufsschulen öffnen für Abschlussklassen

Kreis der SchülerInnen im Präsenzunterricht wird ab 8. Februar in Sachsen erweitert

Der Kreis der SchülerInnen, die in Sachsen ihre Schulen wieder besuchen können, wird erweitert. Nach den Winterferien ab dem 8. Februar können nun auch die Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die in dieser Woche vom Kabinett beschlossen wurde.

„Die Aufnahme der Abschlussklassen der beruflichen Schularten ist dringend notwendig, um die Absolventen schnellstmöglich wieder in Präsenzunterricht auf die nahenden Prüfungen vorzubereiten“, begründete der sächsische Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung. Bereits seit dem 18. Januar nehmen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) am Präsenzunterricht teil.

Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de.

Weitere Informationen zum Schulbesuch in Zeiten des Lockdowns gibt es im Blog des Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).