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Sachsen im Advent

Geldgeschenke für den Nachwuchs

Geldgeschenke für den Nachwuchs

Bargeld oder ein Aktiensparplan als Weihnachtsgeschenk für ein Kind? Warum nicht? Was auf den ersten Blick fantasielos wirken könnte, hat durchaus Vorteile. Womöglich hat das Kind sogar einen großen Wunsch. Dann kann dieses Weihnachtspräsent ihn möglich machen. Wichtig: Wer einem Kind Geld schenken will, sollte dies vorher mit den Eltern absprechen.Sparplan mit kleinem EinsatzAber nicht nur Bares bietet sich als Geldpräsent zu Weihnachten an. Denkbar ist auch, einen Sparplan unter den Baum zu legen. Was dafür spricht: „Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen von etwa 25 Euro lässt sich langfristig ein Vermögen aufbauen“, erklärt Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Als Präsent bieten sich etwa klassische Banksparpläne an. Ihr Nachteil: Sie werfen derzeit kaum Zinsen ab. Daneben gibt es Aktienfonds-Sparpläne. Günstiger sind ETF-Sparpläne. „Bei ETF-Sparplänen fallen deutlich geringere Verwaltungsgebühren als bei Aktienfonds-Sparplänen an“, erklärt Stein.

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Anlagezeitraum spielt bei Produktwahl eine Rolle


Bei der Entscheidung für ein Produkt spielt aus Sicht der Stiftung Warentest auch der Anlagezeitraum eine Rolle. Wer mehr als zehn Jahre Zeit hat, ist aus Sicht der Experten mit einem ETF-Sparplan gut beraten. Wer nicht ganz so lange Zeit hat und lieber auf Nummer sicher gehen will, kann auch eine verzinste Festgeldanlage nehmen. Die gibt es schon mit Laufzeiten von zwölf Monaten.

Depot fürs Kind eröffnen

Um einen Sparplan einzurichten, muss für das Kind beim jeweiligen Geldinstitut ein Depot eröffnet werden. „Für Minderjährige sind Depots kostenfrei“, erklärt Stein. Wichtig: Wird auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld ausschließlich dem Kind. Erwachsene dürfen es nur verwalten. „Auch, wenn das Kind minderjährig ist, können Eltern nicht über das Depot verfügen.“ Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind mit dem Geld machen, was es will.

Kinder haben Sparerfreibetrag

Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, kann es für einen Fondssparplan einen eigenen Sparerfreibetrag nutzen. Er liegt bei 801 Euro pro Jahr. „Eltern müssen den Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen“, erklärt Stein. Zudem fallen auf Erträge aus dem Kinderdepot keine Steuern an, solange Kinder kein eigenes Einkommen haben.