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Wohnen im Altenburger Land

Altenburg verlängert Sanierungsgebiet Altstadt bis ins Jahr 2031

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Wichtige bereits umgesetzte Vorhaben waren die Sanierung des Hauptmarkts (im Hintergrund) und der Neubau des Areals am Markt (Teilansicht rechts im Bild.) Foto: Ralf Miehle

Sanierungsprogramm 2021 abgeschlossen

Noch kurz vor dem Jahreswechsel war es geschafft: Nach knapp zweijährigen Abwägungen hat der Altenburger Stadtrat das Sanierungsgebiet Altstadt verlängert. Einstimmig entschieden sich die Stadträte Ende November auf ihrer letzten Sitzung im vergangenen Jahr, die mit angrenzendem Erhaltungsgebiet etwa 172 Hektar große Fläche erst bis 31. Dezember 2031 zu beenden. Ohne diesen Beschluss wäre bereits für den im Kern zwischen Johannisgraben, Langengasse, Großem und Kleinem Teich sowie Blauer Flut und der alten Stadtmauer liegenden Bereich zum Ende Dezember 2021 Schluss gewesen. Worauf sich Eigentümer einstellen müssen und wie es in Altenburg weitergeht, sei an dieser Stelle in Frageund-Antwort-Form erläutert.     

Eigentümer gewinnen Zeit, bis sie Ausgleich für den gesteigerten Wert ihrer Grundstücke zahlen müssen

Was bedeutet das verlängerte Sanierungsgebiet?

Zuvorderst eröffnet sich die Stadt damit die Möglichkeit, die 1991 zum Sanierungsgebiet erklärte und 2007 um angrenzende Bereiche erweiterte Altstadt weitere zehn Jahre voranzubringen. Das geschieht hauptsächlich durch den privilegierten Zugang zu Fördermitteln, vor allem der Städtebauförderung. Daneben haben private Investoren damit weiterhin die Möglichkeit, ihre sanierungsbedingten Ausgaben steuerlich abzusetzen. Außerdem gewinnen alle Beteiligten etwas Zeit: Die Stadt, um die im Zuge des Abschlusses des Sanierungsgebiets fälligen Ausgleichsbeträge zu fordern und die Grundstückseigentümer, um diese zu bezahlen. Denn eigentlich müssten die Gebiete nach 15 Jahren oder bis spätestens Ende 2021 abgeschlossen werden. 
     

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Ins einstige Josephinum soll nach einer grundlegenden Sanierung und einem entsprechenden Umbau die „Spielewelt“ einziehen. Foto: Ralf Miehle

Wann und wie viel müssen Eigentümer bezahlen?

Das steht noch nicht genau fest. Klar ist hingegen, dass Grundstückseigentümer bis zum Ende des Sanierungsgebiets einen Ausgleich zahlen müssen. Und zwar dafür, dass das Umfeld ihres Grundstückes durch die Sanierung von Straßen, Wegen, Plätzen und anderen Häusern verbessert wurde und damit auch der Wert ihres Eigentums gestiegen ist. Wie viel, errechnet die Stadt gerade durch die Differenz von Eingangswert zu Beginn 1991 und dem jetzigen Ausgangs- beziehungsweise Verkaufswert. Auf Eigentümerinnen und Eigentümer kommen – je nach Grundstücksgröße und Sanierungsgrad des direkten Umfelds – Beträge zwischen einigen hundert und mehreren zehntausend Euro zu.

Die Verwaltung will jedem Eigentümer bis 2023 ein Angebot dazu machen. Bei freiwilliger Ablösung gibt es laut zuständigem Bürgermeister Frank Rosenfeld (SPD) einen Rabatt von bis zu 20 Prozent. Dieser ist umso höher, je eher bezahlt wird. Der Stadt wiederum bringt das – durch das weiter laufende Sanierungsgebiet – den Vorteil, das so eingenommene Geld behalten und weiter in der Altstadt verbauen zu können. Die daraus entstehende Wertsteigerung müssen die Eigentümer dann nicht mehr ausgleichen.

Was ist bereits geschafft?

Einiges. Wichtige umgesetzte Vorhaben sind die Sanierung des Hauptmarkts, des Kornmarkts, des Roßplans, des Bereichs um den Kunstturm, der Music Hall und der Neubau des Areals am Markt. Aber auch der grundhafte Ausbau der Schmöllnschen Straße, der Wall-, Teich-, Johannis- und Burgstraße, der Gerhard-Altenbourg-Straße oder des Johannisgrabens sowie das Quartier rund um den Nikolaikirchof sind beendet. Hinzu kommen noch sanierte Denkmale und neugebaute Häuser. In Summe flossen binnen 30 Jahren weit über 100 Millionen Euro Städtebauförderung nach Altenburg, wozu die Stadt etwa 30 Millionen selbst beisteuerte. 
     

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Der Umbau der Marktgasse wurde kürzlich abgeschlossen. Foto: Ronny Seifarth

Welche Vorhaben sind noch offen?

Eine ganze Reihe. Allein die Liste städtischer Maßnahmen umfasst über 20 Projekte. Sie reichen vom grundhaften Ausbau von Straßen (z. B. Rosa-Luxemburg-Straße, Theaterplatz, Brühl, Pauritzer Straße, Weibermarkt, Brückchen) über Planungen für verschiedene Quartiere bis hin zur Sanierung des Rathauses, des Ernestinums oder des Josephinums. Hinzu kommen noch mehr als 60 Denkmalsanierungen privater oder anderer Eigentümer und diverse Neubaupläne, vor allem in Hill-, Kessel-, Kloster- und Spiegelgasse/Topfmarkt, Teichstraße und Schmöllnscher Straße.

Wann sollen die Projekte umgesetzt werden?

Das ist kaum zu prognostizieren, weil das vor allem bei den Vorhaben privater und anderer Eigentümer von deren Plänen und Finanzen abhängt. Von der Liste der städtischen Projekte ist kurz vor dem Jahresende 2021 bereits die Sanierung der Marktgasse erfolgreich abgeschlossen worden und die Moritzstraße soll in diesem Jahr folgen. 2022 soll zudem auch der Verkehrsentwicklungsplan stehen. Nächste Vorhaben in näherer Zukunft sind die Sanierung des Ernestinums und der Umbau des Josephinums zur Spielewelt. Mit dem Gros der übrigen städtischen Vorhaben ist aber frühestens ab 2025 zu rechnen.

Warum hat man viele Ziele bisher nicht geschafft?

„Das Sanierungsgebiet ist kein Programm oder Konzept, sondern eine Förderkulisse“, erklärt Bürgermeister Rosenfeld. Heißt: Es geht nicht darum, die formulierten Ziele alle zu erreichen. Vielmehr sind sie Voraussetzung, um an Fördergelder zu kommen. Ansonsten lag es mal daran, dass Geld fehlte oder sich Planungen und Genehmigungen verzögerten. Und auf private Vorhaben hat die öffentliche Hand ohnehin keinen Einfluss. Um jetzt besser voranzukommen, hat diese nun aber unter anderem festgeschrieben, aktiv Vorkaufsrechte für Flächen zu nutzen, verstärkt Geld für Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und die Erkenntnisse vom mit dem Quartiersmanagement betrauten Experten Gernot Lindemann einfließen zu lassen. T. Haegeler/R. Miehle 

Asphaltdecken erneuert

Sanierungsprogramm 2021 abgeschlossen

Das für 2021 avisierte Straßen-Deckensanierungsprogramm auf den Kreisstraßen des Altenburger Landes konnte durch die vom Landratsamt beauftragte Firma Strabag, Niederlassung Gera, erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, teilte das Landratsamt Altenburger Land kurz vor dem Jahreswechsel mit.

Ein Teil dieses Programms war die Kreisstraße K 530, sie wurde im Abschnitt von der Einmündung in die Bundesstraße B 7 bis zum Ortseingang Kleinstechau auf einer Länge von rund 320 Metern saniert.

Die Kreisstraße K 506 wurde in zwei besonders sanierungsbedürftigen, bereits ausgebauten Straßenabschnitten mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die Kreisstraße K 525 zwischen Schmölln und Nödenitzsch wurde in mehreren zeitlich versetzten Straßenabschnitten ausgebaut. Der Bereich der Einmündung Abzweig Pfefferbergring war durch das Baugeschehen der letzten Jahre so stark beeinflusst, dass auch hier dringender Handlungsbedarf bestand. Die Arbeiten erfolgten im Oktober und November 2021.