Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Wir sind auch im Lockdown

245 Millionen Euro an Corona-Hilfen

245 Millionen Euro an Corona-Hilfen

„Click & Collect“: Vorab bestellen und vor Ort im Laden abholen

Seit dem 12. Januar zahlt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) – die Novemberhilfen im Auftrag des Bundes vollständig aus. Die Antragsteller aus Sachsen, die vom „Lockdown light“ im November betroffen waren, haben bis zum 19. Februar bereits Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 127 Millionen Euro erhalten. Fast 84 Prozent aller bislang 16 539 eingegangenen Anträge sind abschließend bearbeitet worden.

Sächsische Aufbaubank bearbeitet Anträge von Unternehmen auch am Wochenende

Seit dem 1. Februar erfolgt durch die SAB – wiederum im Auftrag des Bundes – die vollständige Auszahlung der Dezemberhilfe. Bislang flossen Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 118 Millionen Euro an sächsische Unternehmen, die vom „Lockdown light“ im Dezember betroffen waren. Rund 65 Prozent aller 15 172 eingegangenen Anträge sind abschließend bearbeitet worden.

„Die Sächsische Aufbaubank arbeitet mit Hochdruck an der Auszahlung der Corona-Hilfen“, betont Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB. „Um diesen Prozess noch einmal zu beschleunigen, arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wieder am Wochenende. Uns liegt viel daran, den von Corona-Einschränkungen betroffenen sächsischen Unternehmen so schnell wie möglich zu helfen. Härtefällen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.“

„Sachsen macht Tempo bei der Auszahlung der Bundeshilfen. Die Abschlagszahlungen sind größtenteils erfolgt und auch mit den vollständigen Auszahlungen der November- und Dezemberhilfen kommen wir gut voran“, erklärte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. Vorige Woche seien weitere rund 30 Millionen Euro an sächsische Antragsteller geflossen. Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April möglich. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen TeilLockdown stark betroffen sind, können seit der vergangenen Woche die Überbrückungshilfe III beantragen. Solo-Selbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7500 Euro erhalten. Anträge können seit der vergangenen Woche gestellt werden.

„Die Sächsische Aufbaubank arbeitet mit Hochdruck an der Auszahlung der Corona-Hilfen.“

Katrin Leonhardt, SAB-Vorstand

„Click & Collect“: Vorab bestellen und vor Ort im Laden abholen

Händlerinnen und Händler in Sachsen, die durch die Corona-Zwangspause von der Schließung betroffen sind, dürfen seit dem 15. Februar wieder den sogenannten „Click & Collect“-Service anbieten. Bestellte Ware kann vom Kunden zu einem vereinbarten Termin im Geschäft abgeholt werden. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Ansammlungen zu vermeiden. Die Abholung vorbestellter Produkte sollte möglichst unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos vonstattengehen, etwa im Voraus, auf Rechnung oder online.

Wer darf öffnen?

Diese Geschäfte dürfen laut der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar weiterhin ­öffnen:

● Lebensmittelhandel
● Tierbedarf
● Getränkemärkte
● Abhol- und Lieferdienste
● Apotheken
● Drogerien
● Sanitätshäuser
● Orthopädieschuhtechniker
● Bestatter
● Optiker
● Hörgeräteakustiker
● Sparkassen und Banken
● Poststellen
● Reinigungen
● Waschsalons
● Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs
● Tankstellen
● Wertstoffhöfe
● Kfz- und Fahrradwerkstätten (sowie einschlägige Ersatzteil­verkaufsstellen)
● Großhandel (beschränkt auf ­Gewerbetreibende)
● selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen
● selbstproduzierende und -vermarktende Gartenbau- und Floristikbetriebe
● ab dem 1. März dürfen Friseur­- betriebe und Fußpflegen öffnen